Wir bieten Ihnen Medizinische Leistungen nach SGB V.
Diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Fünf sind verschreibungspflichtig und dürfen ausschließlich von examinierten Pflegekräften bei pflegebedürftigen Personen durchgeführt werden. Hierzu zählen unter anderem:
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Verabreichung von Medikamenten
- Gabe von Insulin sowie Messung des Blutzuckerspiegels
- Messung des Blutdrucks
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung durch unsere Wundexperten
Bei diesen Leistungen erhalten Sie Unterstützung von der Pflegekasse.
Das Sozialgesetzbuch Elf legt fest, welche Leistungen das selbstständige Leben der zu pflegenden Person unterstützt. Das heißt, Sie bekommen bei bestimmten Leistungen einen Zuschuss von der Pflegekasse, da die Leistungen ein weitestgehend selbstständiges Leben der zu pflegenden Person unterstützen. Die Leistungen sind unter anderem:
- Pflegerische Hilfestellung bei individuellem Bedarf
- Mobilisation
- Ganz- und Teilwaschungen
- Aufnahme der Nahrung
- Ausscheidung
- Beratungsbesuche nach Paragraph 37 SBG XI
Gerne unterstützen wir Sie bei alltäglichen Aufgaben.
Für uns ist nicht nur der medizinische Aspekt der häuslichen Betreuung wichtig. Wir legen großen Wert auf die Erhaltung des selbstständigen Lebens im Alter. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie ebenso bei alltäglichen Aufgaben und helfen Ihnen bei folgenden Aufgaben:
- Entlastung pflegender Angehöriger
- Pflege der Wäsche
- Einkaufen
- Gestaltung der Freizeit
- Maßnahmen, die helfen den Tagesablauf zu strukturieren
- Förderung der sozialen Kontakte
- Begleitdienste zu Ämtern oder Ärzten
- Hilfe bei der Haushaltsreinigung
- Führen von Gesprächen
- Spazieren gehen
Auf diese Weise entdecken unsere Patient*innen, dass sie trotz ihrer Hilfebedürftigkeit noch sehr viel in ihrem Leben selbst erledigen können.