Pflegegrad 2 bis 5
Der folgende Überblick zeigt die Leistungen der Pflegekasse, die einem Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad für einzelne Leistungen unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen zustehen.
Wichtig: Weil bestimmte Leistungen einander ausschließen oder auf bestimmte Weise kombiniert werden können, dürfen die Zahlen in nachstehender Tabelle für den jeweiligen Pflegegrad nicht einfach addiert werden, um einen Gesamtanspruch zu ermitteln! Die individuellen Umstände müssen deshalb stets berücksichtigt werden, um ein absolutes Budget zu errechnen. Hierbei helfen professionelle Stellen, wie beispielsweise Pflegestützpunkte, weiter.
Pflegeleistungen erhalten Sie, wenn der Pflegegrad genehmigt wurde – und zwar rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und noch keine Zusage für den Pflegegrad / die Pflegestufe haben, müssen Sie vorerst die Kosten selbst übernehmen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen des genehmigten Pflegegrades alle Kosten, die ab dem Datum der Antragstellung angefallen sind. Das bedeutet, Sie können Ihre Rechnungen im Nachhinein bei der Pflegekasse einreichen. Wurde der Pflegegrad abgelehnt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Deshalb sollte unbedingt ein Widerspruch eingelegt werden.
Sämtliche Kosten, die die Pflegeleistungen der Pflegekasse übersteigen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wer die Kosten für die Pflege nicht bezahlen kann, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.